Gängige Verstöße - Praxiserfahrungen

Eingesperrte Tauben infolge der Installation von Netzen

Bei der Installation von Taubenabwehrnetzen oder Gittern werden regelmäßig Tauben und Nester mit Küken übersehen und eingesperrt. In der Regel erfolgen keine Nachkontrollen durch die Fachfirmen, so dass die Tiere in den meisten Fällen nicht entdeckt werden und verhungern. Wird der vergrämte Bereich vorher nicht nach Nestern untersucht, werden Elterntiere in der Regel von ihren Küken getrennt. Die Küken verhungern infolgedessen ebenfalls. 

Fehlende Nachbetreuung bei Vernetzung von Innenhöfen

Bei der Vernetzung von Innenhöfen können sich Tauben, die bei der Installation eingesperrt wurden, beim Versuch, den bekannten Weg aus dem Innenhof ins Freie zu fliegen, im Netz verfangen. Die Gefahr, dass sich die Tauben strangulieren ist sehr groß. Auch können sich Tauben durch panische Bewegungen am Netz verletzen und verbluten. 

Unsachgemäß gespannte Netze

Netze müssen immer straff gespannt und bündig sein. Sie sollten keine Löcher oder Luken aufweisen, durch welche die Tauben hinters Netz gelangen können. Parallel gespannt Netze bieten Stadttauben Sitzmöglichkeiten. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie mit Beinen oder Flügeln durch die Löcher rutschen und sich verheddern. Auch werden parallel gespannte Netze teilweise zum Nestbau verwendet. Werden Netze beispielsweise unterhalb von Schächten oder Kabelträgern gespannt dürfen sie keine Möglichkeit bieten, dass sich Tauben zwischen Schacht und Netz einklemmen. Netze, die senkrecht entlang Zäunen gespannt werden, stellen ebenfalls eine Falle für Tauben dar, die dazwischen rutschen und nicht von selber wieder hinaus gelangen können.

Marode Netze

Taubenabwehrnetze werden schnell marode. Sie werden löchrig, reißen oder werden beispielsweise durch Schneemassen, oder andere externe Einwirkungen aus der Verankerung gerissen. Löchrige und lose gewordene Netze verstoßen gegen das Tierschutzgesetz, da sie eine permanente Gefahr für Tauben darstellen sich zu verheddern oder zu strangulieren. Sie erfüllen zudem ihren Zweck nicht mehr, die Tauben vom Gebäude fernzuhalten. Sie sind daher umgehend zu entfernen oder instand zu setzen.

Vogelabwehrpasten und Gele

Klebepasten sind bereits als rechtswidrig eingestuft und dürfen nicht verwendet werden. Tauben und andere Vögel landen auf den Pasten, verkleben sich die Krallen und infolgedessen auch das Gefieder, wodurch sie flugunfähig werden können. Auch die zusätzliche Verwendung von Sand verhindert das Verkleben nicht. Vertreiber von Gelen, wie beispielsweise "Bird Free", werben damit, dass es Vögel fernhält ohne ihnen zu schaden. Das Gel wird in kleinen Schälchen angebracht. Die Vögel würden das Gel als ultraviolettes Licht, gleichzusetzen mit Feuer, wahrnehmen. Zudem wirkten natürliche Öle als abschreckend und würden Vögel vom landen abhalten. In der Praxis konnten wir allerdings Fußspuren von Tauben bzw. Vögeln in den Schälchen erkennen. Das Gel ist sehr klebrig und hat demnach die selben verheerenden Effekte für Vögel wir Klebepasten. 

"Bird-Free" ist derzeit in der EU erlaubt. Es wird momentan geprüft, ob und wie ein Verbot in Deutschland durchgesetzt werden kann.

Schlecht platzierte Taubenabwehr-Spikes

Der Einsatz von Vogel- bzw. Taubenabwehr-Spikes ist erlaubt, wenn die Spitzen nicht scharf, sondern abgerundet sind. Bei der Platzierung der Spikes ist allerdings drauf zu achten, ob sich beispielsweise Nester darüber befinden. Küken, die frühzeitig aus dem Nest fallen und noch nicht fliegen können, landen ungebremst auf den Stacheln und spießen sich auf. Auch unterhalb eines maroden Netzes stellen Spikes eine Todesfalle dar, da Tauben ihre Flügel nicht nutzen können, um einen Sturz abzubremsen. 

Einsatz von Netz-Trichtern

Netz-Trichter werden bei der Vernetzung mit montiert, so dass eventuell eingefangene Vögel ins Freie gelangen können. Gemäß den Vergrämern ermöglichen die Trichter den Vögeln das Herauskommen, nicht aber den Wiedereintritt in den geschützten Bereich. In der Praxis ist die Effektivität dieser Trichter äußerst fragwürdig. Tauben laufen zwar auf parallel gespannten Netzen, würden aber nicht notwendigerweise über den Trichter laufen, sondern ihn eher umgehen. Auch mit Futter präparierte Trichter lockten Tauben nicht an. Vertikal angebrachte Trichter würden Tauben nicht anfliegen. Die Nutzung von Trichtern ist nur in sehr kleinen Bereichen angebracht, bei denen die Taube keine Möglichkeit hat den Trichter zu umgehen. Trichter können auch funktionieren, wenn der Rest der Decke verdunkelt ist. Stellen Trichter die einzige Lichtquelle dar, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die Tauben zum Licht und durch den Trichter streben. Um sicherzustellen, dass sich keine Tauben mehr in der Decke befinden, muss beispielsweise zusätzlich mit Wildkameras gearbeitet werden. 

Für die Vergrämung weitläufiger Decken verweisen wir an dieser Stelle auf den Erfahrungsbericht.

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