Die richtige Beauftragung von Taubenabwehrmaßnahmen

Auftraggebende von Taubenabwehr müssen die Einhaltung des Tierschutzes bei der Beauftragung von Fachfirmen aktiv einfordern. Um eine Taubenabwehrmaßnahme tierschutzkonform zu installieren, benötigt es eine erste Bestandsaufnahme und, davon abgeleitet, gegebenenfalls Vorlaufzeit bis zur endgültigen Installation der Taubenabwehr. Zudem ist es wichtig, dass die Fachfirmen Nachkontrollen durchführen und in Folgetagen für Nachbesserungen und Tierbefreiungen zur Verfügung stehen. Anders ist die Einhaltung des Tierschutzgesetzes in der Regel nicht zu bewerkstelligen. Sie sind als Beauftragende*r, Hausverwaltung oder Eigentümer*In ebenso an die Einhaltung des Tierschutzgesetzes gebunden. Es ist in Ihrer Verantwortung, dass das Gesetz auf Ihrem Gelände eingehalten wird und können bei Nichteinhaltung zur Rechenschaft gezogen werden. 

Fragen Sie nach dem Umgang mit Nestern

Eine Fachfirma wird üblicherweise beauftragt, wenn sich bereits Stadttauben am Gebäude befinden. Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass Nester mit Eiern oder Küken am zu vergrämenden Objekt vorhanden sind. Um das Einsperren von Küken und die Trennung von den Elterntieren zu verhindern, darf eine Vergrämung erst installiert werden, wenn die Küken flügge sind. Es ist daher mit der Installation der Taubenabwehr zu warten bis die vorhandenen Küken die Nester verlassen haben. Um weitere Küken zu verhindern, müssen mit einem Vorlauf von 6 Wochen, dem Zeitraum von Schlupf bis Flüggewerden, bis zum endgültigen Verschluss Taubeneier gegen Attrappen getauscht werden. 

Fragen Sie nach dem Umgang mit Küken

Auch wenn der Eiertausch als vorbereitende Maßnahme vollzogen wird, können Nester übersehen werden. Bitte erkundigen Sie sich daher, wie die Fachfirma mit Küken umgeht. Ein Entfernen oder Umsetzen der Nester verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das Umsetzen führt unweigerlich zum Tod. Küken können in Ausnahmefällen ins Tierheim gebracht werden. Bitte verlangen Sie die Vorlage des Einlieferungsscheins, den jedes Tierheim ausstellt. Bitte beachten Sie, dass die Tierheime für die Aufnahme und Versorgung von Stadttauben in der Regel keine Bezuschussung von den Städten erhalten. Es kann sein, dass Tierheime eine Pauschale verlangen.

Fragen Sie nach dem Umgang mit eingesperrten Tauben

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, können Tauben übersehen werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, wie der Vergrämer in einem solchen Fall vorgeht und ob zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Sie beauftragen eine sachgerechte Installation einer Taubenabwehr. Sachgerecht ist die Taubenabwehr nur dann, wenn sie Tauben vom Gebäude fernhält und keine Tiere zu Schade kommen. Bitte beachten Sie, dass Netz-Trichter als Ausflug für eingesperrte Tauben in der Praxis nur bedingt funktionieren. Auch sogenannte "Ausflüge" wurden unserer Erfahrung nach nicht von allen eingesperrten Tauben als solches erkannt (siehe Erfahrungsbericht). Bis zur Befreiung der Tauben muss auch deren Versorgung sichergestellt werden. 

Fragen Sie nach einer Nachbetreuung

In den Tagen nach Installation der Taubenabwehr, muss die Fachfirma im Notfall erreichbar sein. Tauben, die sich im Netz (innerhalb oder außerhalb) verheddern, können sich schnell strangulieren oder anderweitig verletzen. Durch die hektischen Bewegungen können die dünnen Fäden in das Fleisch der Taube einschneiden und zum Verbluten der Taube führen. Die Firma sollte auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar sein. Tägliche Kontrollen in der Woche nach der Installation sind wünschenswert.

Fragen Sie nach Instandhaltung

Vor allem Netze sind anfällig für Witterung und andere externe Einwirkungen. Sie können beispielsweise durch das Gewicht von Schneemassen aus der Verankerung gerissen werden. Es entstehen schnell Löcher oder das Netz verliert seine Spannung. Bitte klären Sie im Vorfeld, wie schnell eine Instandsetzung gewährleistet werden kann und ob die Vergrämung regelmäßig kontrolliert wird. Sobald Tauben ihren Weg hinter die Vergrämung finden und mit dem Brüten beginnen, stehen Sie vor dem selben Problem wie zu Beginn. Marode Netze müssen umgehend repariert oder entfernt werden.

Sie tragen Verantwortung

Als Auftraggeber*In tragen Sie ebenfalls Verantwortung, dass das Tierschutzgesetz auf dem von Ihnen betreuten Gelände gewahrt wird und Tiere unversehrt bleiben. Kontrollieren Sie selber im Nachgang die Installation und fordern Sie umgehend eine Nachbesserung, wenn sie Löcher in der installierten Taubenabwehr finden oder sehen, dass die Taubenabwehr nicht bündig zur Wand oder Gegenständen installiert wurde. Und stellen Sie vor allem sicher, dass keine Tiere eingesperrt wurden.

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