Falschinformationen der Vergrämer

Auf den meisten Websites der Fachfirmen, die Taubenabwehr anbieten, befinden sich falsche Informationen über Stadttauben. Damit werden zum einen überholte, längst widerlegte Ängste geschürt. Zum anderen zeugen die falschen Informationen davon, wie wenig Wissen über Stadttauben bei den Fachfirmen tatsächlich vorhanden ist. Es stellt sich daher die Frage, wie auf einer solchen Basis eine tierschutzkonforme Vergrämung durchgeführt werden kann - ohne dass Tiere zu Schaden kommen. Stadttauben sind keine Schädlinge. 

"Taubenkot beschädigt Gebäude"

Auf fast allen Websites wird unterstellt, dass der Taubenkot säurehaltig und ätzend sei und Gebäude zerstöre. Dies widerlegte das Institut für Massivbau der TU Darmstadt 2004 in einem wissenschaftlichen Experiment („Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen - Prüfungsbericht Nr. 195.04“). Das Ergebnis des Experiments zeigt, dass Taubenkot auf mineralische Baustoffe, wie Stein und Mauerwerk, keine Auswirkungen hat. Der pH-Wert von Taubenkot liegt im normalen Bereich und enthält keine Säuren oder Laugen, die ätzend auf Bauwerke wirken. Taubenkot kann wie der Kot anderer Vögel Verfärbungen auf Blechen hervorrufen. 

Zum Prüfungsbericht: https://www.tierrechte.de/wp-content/uploads/2019/04/gutachtenbaustoffe.pdf

"Tauben übertragen Krankheiten"

Tauben können Parasiten und Krankheitserreger aufweisen, vor allem weil sie ein prekäres Leben in den Städten führen. Die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz hat in einer Studie Krankheiten und Parasiten hinsichtlich der tatsächlichen Gefahr einer Übertragung von Tauben auf den Menschen abschließend untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass die Behauptungen, Tauben würden Krankheiten übertragen falsch oder maßlos übertrieben seien. Von einer Stadttaube geht keine größere Gefahr der Übertragung von Krankheiten aus als von anderen Tieren, da die Krankheiten taubenspezifisch sind. 

Würden Stadttauben eine tatsächliche und ernsthafte Gefahr für Menschen darstellen, wären schon längt drastischere Maßnahmen getroffen worden sein. Wir ermutigen Sie, sich selber ein Bild zu machen, abseits der Hysterie und Falschinformationen.

Zur Studie: https://www.erna-graff-stiftung.de/tauben/krankheiten/

"Brutsaison bei Stadttauben"

Vergrämer machen es sich mitunter leicht und bieten Vergrämungsmaßnahmen "außerhalb der Brutsaison" an, um den Eindruck zu erwecken, dass bei der Baumaßnahme keine Nester mit Gelegen oder Küken vorhanden seien. Stadttauben legen aufgrund ihres angezüchteten Brutzwangs ganzjährig Eier. Eine Brutsaison gibt es daher nur bedingt. Wir beobachten, dass Stadttauben von April bis August tendenziell mehr Eier legen mit der Spitze im Mai. Grundsätzlich legen sie aber das ganze Jahr über Eier. Entsprechend ist bei der Vergrämung immer davon auszugehen, dass Nester mit Eiern oder Küken vorhanden sind. Sich auf eine angebliche "Brutsaison" zu verlassen, wäre fahrlässig.

"Tauben fangen und umsiedeln"

Da Stadttauben standorttreu sind und verwilderte Nachkommen der Haus- und Brieftauben würden sie immer zu ihrem Wohnort zurück fliegen. Je weiter weg Stadttauben "umgesiedelt" werden, desto beschwerlicher und unmöglicher wird der Rückflug. Dabei wird in Kauf genommen, dass die Tauben unterwegs Opfer von Fressfeinden werden oder kraftlos zusammenbrechen. Zudem werden Tauben durch das Wegfangen von ihrem Nachwuchs getrennt, welcher verhungert. Dieses Modell ("Regensburger Modell") ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Ein solches Vorhaben müsste zudem grundsätzlich  mit dem Veterinäramt abgestimmt werden. Das Taubenhaus, in welches die Tauben umgesiedelt werden würden, muss dem Veterinäramt gemeldet und von diesem abgenommen werden.  

"Stadttauben sind Schädlinge"

Stadttauben dürfen nicht als Schädlinge bezeichnet werden. Das Landesgericht Osnabrück bestätigt dies in einem Urteil vom 20.3.2018 (AZ. 14 O 409/17). Die Bezeichnung der Stadttauben als solche, die Werbung für Maßnahmen zur "Schädlingsbekämpfung" und damit verbundene Falschaussagen über Stadttauben seien irreführend. Der Beklagte war ein deutscher Marktführer im Bereich Schädlingsbekämpfung, welcher mit überzogenen und unwahren Behauptungen über die von Stadttauben ausgehende angebliche Gefahr warb. Das Gericht stellte fest, dass er sich unlauterer Geschäftspraktiken bediente und verurteilte ihn zur Unterlassung. In der nächsten Instanz (9 Az. 6 U 59/18) holte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Sachverständigengutachten des Robert-Koch-Instituts ein. Aufgrund dieses Gutachtens gab der Schädlingsbekämpfer freiwillig eine Unterlassungserklärung ab. 

Trotz der geklärten Rechtslage und einschlägiger Sachverständigengutachten werden Stadttauben weiterhin als Schädlinge bezeichnet bzw. wird der Schädlingsstatus suggeriert.

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